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§ 2 Geschäftsordnung für den Sozialhilfe- und Chancengleichheitsbeirat

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.2.2026

§ 2

Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

11.02.2026

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