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§ 7 Feuerwehr-Tarifverordnung 2023 - FwTarifV 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2023

§ 7

Umsatzsteuer

Die nach dieser Tarifverordnung ermittelten Kostenersätze sind Umsätze, welche gemäß den steuer rechtlichen Bestimmungen keinem Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.

10.11.2023

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