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§ 8 Feuerwehr-Tarifverordnung 2023 - FwTarifV 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2023

§ 8

Sprachliche Gleichbehandlung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, alle Geschlechter gleichermaßen.

10.11.2023

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