§ 18
Technische Fachexpertinnen bzw. Fachexperten
(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Technische Fachexpertinnen bzw. Fachexperten“ ergeben sich aus dem Aufgaben-/Projektcharakter und Einsatzspektrum/Lösungsprozess.
(2) Die Anforderungsstufen für Einsatzspektrum/Lösungsprozess sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Abgegrenzte Projekte (Instandsetzungen) oder: Erarbeitung von Problemlösungen, abgeleitet aus bekannten, erprobten Fällen.
- 2. Stufe 2: Umfassende Vorhaben (Großprojekte, Generalsanierungen) oder: Erarbeitung von Problemlösungen, Expertisen mit hohem innovativen, konzeptionellen Anteil.
(3) Die Anforderungsstufen für den Aufgaben-/Projektcharakter sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Projekte, Instandsetzungen, Errichtungen, Behördenverfahren innerhalb eines vernetzten Fachplanungsthemas.
- 2. Stufe 2: Projekte, Instandsetzungen, Errichtungen, Behördenverfahren, innerhalb mehrerer vernetzter Fachplanungsthemen.
- 3. Stufe 3: Projekte, Instandsetzungen, Errichtungen, Behördenverfahren, innerhalb mehrerer vernetzter Fachplanungsthemen in Vorhaben mit divergierenden Zielsetzungen der Anspruchsgruppen.
(4) Die Modellfunktion „Technische Fachexpertinnen bzw. Fachexperten“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Gehaltsband |
T_Exp1/4 | Einsatzspektrum/Lösungsprozess Stufe 1 und Aufgaben-/Projektcharakter Stufe 1 | |
T_Exp2a/4 | Einsatzspektrum/Lösungsprozess Stufe 1 und Aufgaben-/Projektcharakter Stufe 2 | B1/16 |
T_Exp2b/4 | Einsatzspektrum/Lösungsprozess Stufe 2 und Aufgaben-/Projektcharakter Stufe 1 | B1/16 |
T_Exp3a/4 | Einsatzspektrum/Lösungsprozess Stufe 1 und Aufgaben-/Projektcharakter Stufe 3 | B1/17 |
T_Exp3b/4 | Einsatzspektrum/Lösungsprozess Stufe 2 und Aufgaben-/Projektcharakter Stufe 2 | B1/17 |
T_Exp4/4 | Einsatzspektrum/Lösungsprozess Stufe 2 und Aufgaben-/Projektcharakter Stufe 3 | B1/18 |
23.12.2019
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