§ 0 Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen, Änderung
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen, Änderung
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 71/2014
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Dezember 2014 betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden
StF: LGBl. Nr. 71/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
Vereinbarung
gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über
den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden
Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die unterzeichnenden Länder - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann -, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:
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