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Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen, Änderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

§ 0 Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen, Änderung

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen, Änderung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 71/2014

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Dezember 2014 betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

StF: LGBl. Nr. 71/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

Vereinbarung

gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über
den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die unterzeichnenden Länder - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann -, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

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