Sonstige Einsatzmittel
§ 8
In die Katastrophenschutzpläne sind Unterlagen über sonstige zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung wichtige Anlagen, Einrichtungen, Einsatz- und Hilfsmittel aufzunehmen. Insbesondere zählen dazu:
- 1. Bauhöfe öffentlicher Einrichtungen;
- 2. Baugeräte öffentlicher Einrichtungen;
- 3. Hilfszüge der Österreichischen Bundesbahnen;
- 4. Sondertransport- und Bergeunternehmen;
- 5. Spezialgeräte privater Unternehmen;
- 6. Einrichtungen und Personal der Ver- und Entsorgungsbetriebe;
- 7. Einrichtungen und Personal bestimmter Industriebetriebe;
- 8. Öffentliche und private Unternehmen für den Personen- und Gütertransport (Kraftwagendienste);
- 9. Erzeuger- und Handelslager bestimmter für den Katastropheneinsatz erforderlicher Stoffe;
- 10. Hilfs- und Sozialdienste.
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