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Artikel 2 L-VG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.10.1982

Artikel 2

Staatsgewalt

Die Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen sowie durch seine verfassungsmäßig bestellten Vertretungsorgane ausgeübt.

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