vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 9 Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.9.1978

Artikel 9

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem das letzte Land mitgeteilt hat, daß seine verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte