vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage Nullungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.9.1998

Anlage

Für die Anordnung und Dimensionierung der Nullungsverbindung (5) bestehen je nach den örtlichen Verhältnissen einer Anlage grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Die Querschnittsdimensionierung hat gemäß § 6 Abs. 8 zu erfolgen. Beispielhaft wird in den tieferstehenden Prinzipschaltbildern dargestellt, wie der Anschluß des PEN-Leiters an den PE-Leiter bzw. an den Hauptpotentialausgleich vorzugsweise erfolgen kann.

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2019

Gesetzesnummer

10012816

Dokumentnummer

NOR12158818

alte Dokumentnummer

N9199812468O

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)