Anlage
Für die Anordnung und Dimensionierung der Nullungsverbindung (5) bestehen je nach den örtlichen Verhältnissen einer Anlage grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Die Querschnittsdimensionierung hat gemäß § 6 Abs. 8 zu erfolgen. Beispielhaft wird in den tieferstehenden Prinzipschaltbildern dargestellt, wie der Anschluß des PEN-Leiters an den PE-Leiter bzw. an den Hauptpotentialausgleich vorzugsweise erfolgen kann.
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2019
Gesetzesnummer
10012816
Dokumentnummer
NOR12158818
alte Dokumentnummer
N9199812468O
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