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§ 2 Kinderradfahrausweis-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.11.1994

§ 2

Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellte Radfahrausweise gelten als Radfahrausweise im Sinne dieser Verordnung. Ausweisformulare, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis 31. Juli 1995 verwendet werden.

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