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Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 935/1993
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1994
Unterzeichnungsdatum
08.11.1993
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
StF: BGBl. Nr. 935/1993
Änderung
Sprachen
Deutsch, Russisch
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 22 wurde am 25. bzw. 29. November 1993 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
_________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
10012303
Dokumentnummer
NOR11012596
alte Dokumentnummer
N9199332368J
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