Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen. Dieser Vertrag wird bis zum Abschluß eines neuen Vertrages in pragmatischer Weise weiter angewendet. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
§ 0
Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 295/1968
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Unterzeichnungsdatum
02.07.1968
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Dieser Vertrag wird bis zum Abschluß eines neuen Vertrages in pragmatischer Weise weiter angewendet.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 295/1968
Änderung
BGBl. Nr. 203/1989
BGBl. Nr. 257/1994 (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150 . BR: AB 4717 S. 579 .)
Sprachen
Deutsch, Russisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, vom Wunsche geleitet, die weitere Entwicklung des Luftverkehrs zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben nachstehendes vereinbart:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.2003
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2019
Gesetzesnummer
10011399
Dokumentnummer
NOR11011664
alte Dokumentnummer
N9196815289A
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