§ 0
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Indonesien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Indonesien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 546/1987
Typ
Vertrag – Indonesien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.1987
Unterzeichnungsdatum
19.03.1987
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 546/1987
Änderung
BGBl. Nr. 351/1989
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 wurden am 19. März 1987 bzw. 7. August 1987 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß Art. 17 mit 1. Oktober 1987 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien,
Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebeiten (Anm.: richtig: Hoheitsgebieten) und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.1992
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019
Gesetzesnummer
10011659
Dokumentnummer
NOR11011924
alte Dokumentnummer
N9198714176T
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