Artikel 17
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN am 19. März 1987 in Wien in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019
Gesetzesnummer
10011659
Dokumentnummer
NOR12150827
alte Dokumentnummer
N9198711284X
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
