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Luftverkehrsabkommen (Gambia)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Gambia)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 179/1987
Typ
Vertrag – Gambia
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.04.1987
Unterzeichnungsdatum
20.01.1987
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK GAMBIA
StF: BGBl. Nr. 179/1987
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 18 am 1. April 1987 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Gambia,
Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
_____________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2019
Gesetzesnummer
10011658
Dokumentnummer
NOR11011923
alte Dokumentnummer
N9198714175T
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