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Artikel 18 Luftverkehrsabkommen (Gambia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1987

Artikel 18

Inkrafttreten

Dieses Abkommen und seine Anhänge treten am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem einander die beiden Vertragschließenden Parteien in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in WIEN am 20. Jänner 1987 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019

Gesetzesnummer

10011658

Dokumentnummer

NOR12150850

alte Dokumentnummer

N9198711927L

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