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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Kenia)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Kenia)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 527/1985
Typ
Vertrag – Kenia
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1986
Unterzeichnungsdatum
15.05.1985
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 527/1985
Ratifikationstext
Der in Artikel 19 vorgesehene Notenwechsel fand am 4. Oktober 1985 (Österreichische Note) bzw. am 8. November 1985 (Kenianische Note) statt. Das Abkommen tritt daher am 1. Jänner 1986 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, und
vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2019
Gesetzesnummer
10011597
Dokumentnummer
NOR11011862
alte Dokumentnummer
N9198514173T
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