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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Korea/R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.7.1979

§ 0

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Korea/R)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Korea/R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 249/1979

Typ

Vertrag – Korea/R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.07.1979

Unterzeichnungsdatum

15.05.1979

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KOREA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS

StF: BGBl. Nr. 249/1979

Änderung

BGBl. Nr. 540/1996

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 am 14. Juli 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2000

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019

Gesetzesnummer

10011515

Dokumentnummer

NOR11011780

alte Dokumentnummer

N9197914163T

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