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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Korea/R)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Korea/R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 249/1979
Typ
Vertrag – Korea/R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
14.07.1979
Unterzeichnungsdatum
15.05.1979
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KOREA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 249/1979
Änderung
BGBl. Nr. 540/1996
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 am 14. Juli 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.2000
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Gesetzesnummer
10011515
Dokumentnummer
NOR11011780
alte Dokumentnummer
N9197914163T
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