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ARTIKEL 14 Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.12.1977

ARTIKEL 14

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt dreißig (30) Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Dieses Abkommen tritt an die Stelle des am 27. Oktober 1956 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen den beiden Vertragschließenden Teilen. **)

Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu London am 17. November 1977 in deutscher und englischer Sprache, wobei der Wortlaut beider Sprachen gleichermaßen authentisch ist.

__________________________

**) BGBl. Nr. 232/1956 i. d. F. 119/1967

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2017

Gesetzesnummer

10011502

Dokumentnummer

NOR12148491

alte Dokumentnummer

N9197843266L

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