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FLUGSTRECKENPLAN Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.12.1977

FLUGSTRECKENPLAN

— ABSCHNITT 1

Flugstrecken, die von dem oder den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen des Vereinigten Königreiches betrieben werden sollen:

Abflugspunkte

Bestimmungspunkte (einen oder mehrere der folgenden)

Punkte im Vereinigten Königreich

Wien

Salzburg

Klagenfurt

Innsbruck oder Graz

oder Linz

  

ABSCHNITT 2

Flugstrecken, die von dem oder den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen der Republik Österreich betrieben werden sollen:

Abflugspunkte

Bestimmungspunkte (einen oder mehrere der folgenden)

Punkte in Österreich

London

Birmingham

Manchester

Prestwick oder

Glasgow oder

Edinburgh

  

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2017

Gesetzesnummer

10011502

Dokumentnummer

NOR12148492

alte Dokumentnummer

N9197843267L

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