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Artikel 8 Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1973

Artikel 8

Die Vertragsparteien werden alle Schritte unternehmen, um die praktische Durchführung der in diesem Abkommen vorgesehenen Transporte zu erleichtern.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2019

Gesetzesnummer

10011446

Dokumentnummer

NOR12148146

alte Dokumentnummer

N9197342940L

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