Artikel 10
(1) Dieses Abkommen tritt am 1. Oktober 1973 in Kraft.
(2) Es kann von jeder der Vertragsparteien drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres zum Jahresabschluß gekündigt werden.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu Tirana am 23. Juli 1973 in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2019
Gesetzesnummer
10011446
Dokumentnummer
NOR12148148
alte Dokumentnummer
N9197342942L
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