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Artikel 10 Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1973

Artikel 10

(1) Dieses Abkommen tritt am 1. Oktober 1973 in Kraft.

(2) Es kann von jeder der Vertragsparteien drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres zum Jahresabschluß gekündigt werden.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu Tirana am 23. Juli 1973 in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2019

Gesetzesnummer

10011446

Dokumentnummer

NOR12148148

alte Dokumentnummer

N9197342942L

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