Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).
Artikel 13
Verrechnungen und Zahlungen für Transporte, die sich aus der Erfüllung dieses Abkommens ergeben, werden gemäß den am Tag der Zahlung zwischen den Vertragschließenden Teilen geltenden Zahlungsabkommen durchgeführt.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
10011445
Dokumentnummer
NOR40039161
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