ARTIKEL 17
Inkrafttreten
Das Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Tage seiner Unterzeichnung, die durch diplomatischen Notenwechsel bestätigt wird, in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen am 28. Mai eintausendneunhunderteinundsiebzig zu Rawalpindi in zweifacher Urschrift in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2019
Gesetzesnummer
10011421
Dokumentnummer
NOR12147892
alte Dokumentnummer
N9197142727L
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