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Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.8.1970

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 279/1970

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.08.1970

Unterzeichnungsdatum

08.07.1970

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Vertragsstaaten

StF: BGBl. Nr. 279/1970

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel IX am 7. August 1970 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und der Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien sind, geleitet von dem Bestreben, die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich Transitlinien) auf der Straße mit Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10011410

Dokumentnummer

NOR11011675

alte Dokumentnummer

N9197013835T

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