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Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 279/1970
Typ
Vertrag – Bulgarien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.08.1970
Unterzeichnungsdatum
08.07.1970
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
ABKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Vertragsstaaten
StF: BGBl. Nr. 279/1970
Sprachen
Bulgarisch, Deutsch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel IX am 7. August 1970 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und der Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien sind, geleitet von dem Bestreben, die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich Transitlinien) auf der Straße mit Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Gesetzesnummer
10011410
Dokumentnummer
NOR11011675
alte Dokumentnummer
N9197013835T
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