Artikel XXXVIII
Falls die Zahl der an dem vorliegenden Übereinkommen Beteiligten unter 16 sinkt, kann die Konferenz die Mitgliedstaaten befragen, ob das Übereinkommen als hinfällig zu betrachten ist.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2022
Gesetzesnummer
10011312
Dokumentnummer
NOR40055631
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