Artikel XVI
Das Komitee tritt mindestens alle zwei Jahre auf Einberufung durch seinen Präsidenten oder, falls dieser verhindert ist, durch den Direktor des Büros zusammen, wenn dieser durch mindestens die Hälfte der Komiteemitglieder dazu aufgefordert wird.
Falls kein besonderer Grund vorliegt, finden die regelmäßigen Tagungen in dem Lande statt, wo das Büro seinen Sitz hat.
Zusammenkünfte zu Informationszwecken können jedoch in den verschiedenen Mitgliedstaaten abgehalten werden.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2022
Gesetzesnummer
10011312
Dokumentnummer
NOR40055609
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