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Luftverkehrsabkommen (Schweden)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.1.1950

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Schweden)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Schweden)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 113/1950

Typ

Vertrag – Schweden

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.01.1950

Unterzeichnungsdatum

02.12.1949

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der schwedischen Regierung

StF: BGBl. Nr. 113/1950

Ratifikationstext

Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 13. Jänner 1950 gemäß seinem Artikel XI mit Wirksamkeit vom 15. Jänner 1950 in Kraft gesetzt.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen von Österreich und Schweden, von dem Wunsche geleitet, den zivilen Luftverkehr zwischen Österreich und Schweden zu fördern, schließen hiemit das folgende Abkommen über den regelmäßigen Luftlinienverkehr zwischen ihren beiderseitigen Gebieten, der nachstehenden Bestimmungen unterliegen soll:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019

Gesetzesnummer

10011267

Dokumentnummer

NOR11011532

alte Dokumentnummer

N9195014120T

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