Artikel 14.
Dieses Übereinkommen ist in zweifacher Ausfertigung in deutscher und italienischer Sprache erstellt, deren beide Texte gleichmäßig authentisch sind.
Geschehen zu Rom, am 9. November 1948.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
10011256
Dokumentnummer
NOR40003712
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