vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14. Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Regelung des Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.5.1949

Artikel 14.

Dieses Übereinkommen ist in zweifacher Ausfertigung in deutscher und italienischer Sprache erstellt, deren beide Texte gleichmäßig authentisch sind.

Geschehen zu Rom, am 9. November 1948.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Gesetzesnummer

10011256

Dokumentnummer

NOR40003712

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)