ARTIKEL 3
Die Anlage, die das Gebiet der Alpen, Anwendungsbereich der Alpenkonvention, beschreibt und darstellt, wird folgendermaßen abgeändert:
- a) die Liste der Verwaltungseinheiten des Alpenraums wird wie folgt ergänzt:
- Fürstentum Monaco;
- b) an die Stelle der Landkarte in der Anlage der Alpenkonvention tritt die diesem Beitrittsprotokoll beigefügte Karte.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2017
Gesetzesnummer
10011171
Dokumentnummer
NOR12143396
alte Dokumentnummer
N8199957735L
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