Artike1 17
Artikel 17
Inkrafttreten
(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden in Preßburg ausgetauscht.
(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
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