§ 2
Bis zur Entscheidung des Widerstreites zwischen dem Speicherprojekt Kastenreith und dem geplanten 5-Stufenausbau in dieser Ennsstrecke, längstens aber bis 31. März 1962, ist eine Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung in diesem Ennsabschnitt einschließlich des Unterlaufes der in diesem Abschnitt mündenden Zubringer unzulässig.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2017
Gesetzesnummer
10010296
Dokumentnummer
NOR12130807
alte Dokumentnummer
N8196036931J
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