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Artikel 8 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1992

Artikel 8

Die ägyptische Vertragspartei informiert die österreichische Vertragspartei über das Projekt des Wissenschaftszentrums der Stadt Mubarak. Weitere Kontakte werden zwischen dem Ägyptischen Ministerium für wissenschaftliche Forschung und den zuständigen Stellen in Österreich erfolgen, um die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Stellen zu untersuchen.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123835

alte Dokumentnummer

N7199219983J

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