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Artikel 7 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1992

Artikel 7

Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit zwischen den Akademien der Wissenschaften beider Staaten auf der Grundlage der zwischen beiden Institutionen am 27. Februar 1980 unterzeichneten Vereinbarung über wissenschaftliche Zusammenarbeit.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123834

alte Dokumentnummer

N7199219982J

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