Artikel 53
(1) Die ägyptische Vertragspartei bietet österreichischen Stipendiaten gemäß Artikel 9 folgende Leistungen:
- a) ein monatliches Stipendium von 130 ägyptischen Pfund.
- b) eine Anfangszahlung von 130 ägyptischen Pfund, zahlbar nur an Stipendiaten, die ein volles Studienjahr bleiben;
- c) eine monatliche Wohnungszulage von 60 ägyptischen Pfund;
- d) kostenlose ärztliche Behandlung.
(2) Die Stipendien sind von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009813
Dokumentnummer
NOR12123880
alte Dokumentnummer
N7199220028J
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