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Artikel 13 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1992

Artikel 13

Die österreichische Vertragspartei begrüßt Bewerbungen für die jährlich an der Salzburger Fremdenverkehrsschule stattfindenden besonderen Ausbildungskurse. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Kandidaten die notwendigen Kenntnisse auf diesem Gebiet und in der englischen Sprache aufweisen.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123840

alte Dokumentnummer

N7199219988J

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