vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 18 Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1988

Artikel 18

Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Tunis ausgetauscht werden.

Es tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009653

Dokumentnummer

NOR12122456

alte Dokumentnummer

N7198816967J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)