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Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Zusatzerklärung
Kurztitel
Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Zusatzerklärung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 139/1987
Inkrafttretensdatum
16.04.1987
Langtitel
ZUSATZERKLÄRUNG ÜBER EIN PROGRAMM FÜR FORTSCHRITTLICHE SYSTEME UND TECHNOLOGIEN (ASTP 3)
(erstellt am 18. Februar 1986)
(fortgeschrieben am 30. Juni 1986)
StF: BGBl. Nr. 139/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Die weiter unten genannten Teilnehmerstaaten (im folgenden „die Teilnehmerstaaten“ genannt) –
EINGEDENK der Erklärung über ein Programm für fortschrittliche Systeme und Technologien, die am 7. April 1978 angenommen worden ist (ESA/C/XXIII/Dec. 3 in der Anlage zu ESA/C(78)49);
EINGEDENK der Zusatzerklärung über ein Programm für fortschrittliche Systeme und Technologien (ESA/JCB/L/Dec. 2 (Final)), die am 24. März 1982 erstellt und am 26. Juni 1985 fortgeschrieben worden ist (ESA/JCB/L/Dec. 2 (Final), rev. 10 in der Anlage zu ESA/C(85)71);
GESTÜTZT auf den Vorschlag des Generaldirektors, das Programm um weitere vier Jahre zu verlängern (ESA/JCB(85)30);
GESTÜTZT auf das Übereinkommen der Organisation, insbesondere auf Artikel V.1.b und Anlage III –
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