Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten
§ 16.
(1) Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend:
- 1. in der Unterrichtssprache
- a) Inhalt, wobei entsprechend der Themenstellung Beobachtungsfähigkeit, Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau, Ordnung und Phantasie zu berücksichtigen sind,
- b) Ausdruck,
- c) Sprachrichtigkeit,
- d) Schreibrichtigkeit;
- 2. in den lebenden Fremdsprachen
- a) idiomatische Ausdrucksweise,
- b) grammatische Korrektheit,
- c) Wortschatz,
- d) Inhalt, wobei entsprechend der Themenstellung sachliche Richtigkeit, Abfolge der Gedanken, Aufbau, angeführte Tatsachen und Überlegungen zu berücksichtigen sind,
- e) Schreibrichtigkeit,
- f) Angemessenheit des Ausdruckes und Stil,
- g) Einhaltung besonderer Formvorschriften;
- 3. in Latein und Griechisch
- a) im Anfangsunterricht
- aa) Sinnerfassung,
- bb) sprachliche Gestaltung der Übersetzung,
- cc) Vokabelkenntnisse,
- dd) Beherrschung der Formenlehre,
- ee) Beherrschung der Syntax,
- ff) Vollständigkeit,
- b) in einer späteren Lernstufe neben lit. a sublit. aa bis ff:
Interpretation;
- 4. in Mathematik
- a) gedankliche Richtigkeit,
- b) sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
- c) Genauigkeit;
- 5. in Darstellender Geometrie
- a) gedankliche Richtigkeit,
- b) sachliche Richtigkeit,
- c) Genauigkeit;
- 6. in Biologie und Umweltkunde sowie in Physik
- a) gedankliche Richtigkeit,
- b) sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
- c) Genauigkeit,
- d) Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit;
- 7. in Kurzschrift
- a) Richtigkeit des Geschriebenen,
- b) Arbeitstempo,
- c) Einhaltung der Formvorschriften;
- 8. in anderen Unterrichtsgegenständen
- a) gedankliche Richtigkeit,
- b) sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
- c) Genauigkeit,
- d) Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit.
(2) Diese fachlichen Aspekte sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellung und den Umfang der Schularbeit zu berücksichtigen.
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