Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten
§ 17.
Bei der Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
- a) fachliches Wissen und Können sowie berufspraktische Fertigkeiten,
- b) Planung und Vorbereitung,
- c) Durchführung,
- d) Führung und Erzieherverhalten sowie
- e) schriftliche Arbeiten.
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