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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 434/1973
Typ
Vertrag – Polen
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
25.07.1973
Unterzeichnungsdatum
14.06.1972
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
StF: BGBl. Nr. 434/1973 (NR: GP XIII RV 620 AB 713 S. 71. BR: S. 321.)
Sprachen
Deutsch, Polnisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft samt Anhang, welches Vertragswerk also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 20. Juni 1973
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Vertragswerk sind am 25. Juni 1973 ausgetauscht worden; das Vertragswerk ist daher gemäß Art. 21 des Abkommens am 25. Juli 1973 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen haben,
vom Wunsche geleitet, die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem polnischen Volk beizutragen,
beschlossen, zu diesem Zweck folgendes Abkommen abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die folgendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009353
Dokumentnummer
NOR11009544
alte Dokumentnummer
N7197313763T
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