Artikel 21
Dieses Abkommen wird ratifiziert und tritt dreißig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien am 14. Juni 1972 in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009353
Dokumentnummer
NOR12119474
alte Dokumentnummer
N7197333525L
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