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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.1973

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 434/1973

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

25.07.1973

Unterzeichnungsdatum

14.06.1972

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft

StF: BGBl. Nr. 434/1973 (NR: GP XIII RV 620 AB 713 S. 71. BR: S. 321.)

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft samt Anhang, welches Vertragswerk also lautet: ....

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 20. Juni 1973

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Vertragswerk sind am 25. Juni 1973 ausgetauscht worden; das Vertragswerk ist daher gemäß Art. 21 des Abkommens am 25. Juli 1973 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen haben,

vom Wunsche geleitet, die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem polnischen Volk beizutragen,

beschlossen, zu diesem Zweck folgendes Abkommen abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die folgendes vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009353

Dokumentnummer

NOR11009544

alte Dokumentnummer

N7197313763T

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