§ 0
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 131/1973
Typ
Vertrag – Norwegen
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
03.04.1973
Unterzeichnungsdatum
24.02.1972
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
StF: BGBl. Nr. 131/1973 (NR: GP XIII RV 378 AB 508 S. 48. BR: S. 315.)
Sprachen
Deutsch, Norwegisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 24. Feber 1972 in Oslo unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung, welches also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und Kunst, vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 11. Dezember 1972
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 2. Feber 1973 ausgetauscht; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 4 am 3. April 1973 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreiches Norwegen haben, vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zu schließen, um das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Völkern durch Zusammenarbeit und Austausch auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu fördern, folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009351
Dokumentnummer
NOR11009542
alte Dokumentnummer
N7197313758T
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