§ 7
Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.
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