§ 7
Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.
§ 7
Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.