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Anlage1 Anerkennung akademischer Titel und Grade (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.5.1956

Protokoll

über die 3. Tagung der gemischten österreichisch-italienischen Expertenkommission nach Artikel 10 des italienisch-österreichischen Kulturübereinkommens vom 23. bis 25. April 1956 in Wien.

Die Sitzungen fanden in Wien im Bundesministerium für Unterricht von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr statt.

Vorsitzender:

Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Universitätsprofessor Hofrat Dr. Richard Meister, Wien;

Italienische Experten:

ao. Ges. und bev. Minister Mario Conti, Außenministerium Rom;

Generaldirektor Dr. Aleardo Sacchetto, Unterrichtsministerium, Rom;

Sektionsrat Dr. Aurelio Rotundi, Unterrichtsministerium, Rom;

Professor Dr. Emiliano Leonardi, Außenministerium, Rom;

Österreichische Experten:

Universitätsprofessor Dr. Franz Gschnitzer, Universität Innsbruck;

ao. Ges. und bev. Minister Dr. Heinrich Haymerle, Bundeskanzleramt – Auswärtige Angelegenheiten;

Ministerialrat Dr. Franz Hoyer, Bundesministerium für Unterricht;

An den Verhandlungen nahmen außerdem teil:

Legationsrat Orsini-Baroni, italienische Botschaft, Wien;

Universitätsprofessor Dr. Stefan Hofer, Universität Wien;

Sektionsrat Dr. Georg Hohenwart, Bundesministerium für Unterricht;

Legationssekretär Dr. Mayr-Harting, Bundeskanzleramt – Auswärtige Angelegenheiten.

I. TEIL.

Das Hauptthema der Besprechung war die gegenseitige Anerkennung von akademischen Graden, soweit diese nicht in den früheren Vereinbarungen enthalten sind. In diesem Sinne wurden folgende gegenseitige Anerkennungen beschlossen:

1. Der Grad des Dr. philosophiae an österreichischen philosophischen Fakultäten mit einer italienischen Laurea, und zwar

Die Studierenden der unter d und e genannten Fächer, Geschichte und Deutsche Philologie haben in Italien eine Ergänzungsprüfung aus Italienischer Literatur abzulegen; doch sind diejenigen Studierenden, die in Österreich im Rigorosum Italienisch als zweites Fach gewählt haben, von dieser Ergänzungsprüfung befreit.

2. Der Grad des Dr. iuris an österreichischen Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten mit der Laurea in giurisprudenza,

des Dr. rerum politicarum an österreichischen Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten mit der Laurea in scienze politiche,

des Dr. rerum commercialium der Hochschule für Welthandel in Wien mit der Laurea in economia e commercio.

3. Die Gleichstellung der Laurea in architettura mit dem entsprechenden Titel der Technischen Hochschulen hat zu lauten:

Dipl.-Ing. (Architektur) der Technischen Hochschule in Wien und Graz.

Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur, vor November 1955 Fakultät für Architektur.

Damit erscheinen die Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der derzeit in Österreich und Italien bestehenden akademischen Grade, soweit sie einander entsprechen, als abgeschlossen.

Detailfragen werden der Erledigung im diplomatischen Wege überlassen. Als solche Detailfragen wurden genannt:

Die Gleichstellung des Diploms in Architektur an der Akademie der bildenden Künste in Wien und die Gleichstellung des Diploms in Architektur an der Akademie für angewandte Kunst in Wien mit der Laurea in architettura.

Die Gleichstellung des Dipl.-Ing. (Fachrichtung Kulturtechnik) an der Hochschule für Bodenkultur in Wien mit der Laurea in ingegneria civile, sottosezione idraulica.

Die Gleichstellung des Lehramtsprüfungszeugnisses in Leibesübungen mit dem italienischen Diploma in educazione fisica.

4. Hinsichtlich der Frage der Anerkennung von Studienjahren und Teilprüfungen an den Universitäten und Hochschulen des einen Landes bei Fortsetzung der Studien im anderen Lande besteht schon jetzt die Möglichkeit der Anerkennung durch die betreffenden Universitäten und Hochschulen, wenn die anzuerkennenden Fächer an der einen wie an der anderen Hochschule die gleichen waren.

Beide Delegationen kommen überein, ihren Universitäten und Hochschulen zu empfehlen, bei solchen Gesuchen um Anrechnungen wohlwollend vorzugehen.

5. Bezüglich der Anerkennung von im Lehrdienst verbrachten Jahren von Mittelschullehrern, die erst durch die vorliegende Vereinbarung in die Lage versetzt werden, sich am Concorso d'Abbilitazione zu beteiligen, die jedoch bereits längere Zeit im Lehrdienst der deutschsprachigen Schulen Italiens tätig waren, ist die italienische Delegation trotz der Feststellung, daß es sich nicht um eine Angelegenheit handelt, die in den Rahmen des Kulturabkommens gehört, erfreut, mitzuteilen, daß die dienst- und besoldungsrechtliche Systemisierung des Personals, das einen Lehrberuf in den deutschsprachigen Schulen der Provinz Bozen ausübt, Gegenstand besonderer und aufmerksamer Erwägungen der kompetenten Organe der italienischen Verwaltung gewesen ist. Erst vor kurzem wurde vom Ministerrat eine Ergänzung des bezüglichen Gesetzes als Regierungsvorlage beschlossen und den zuständigen Organen des Parlamentes zur Beschlußfassung zugeführt, mit der Absicht, dem genannten Personal die Möglichkeit zu bieten, durch spezielle Bewerbungen in die Lehrerliste aufgenommen zu werden. Die österreichische Delegation spricht hiezu den Wunsch aus, daß bei der Systemisierung die bisherigen Dienstjahre als Lehrer voll angerechnet werden mögen.

6. Der Notenwechsel über die obigen Ergebnisse der Vereinbarungen wird analoge Durchführungs- und Übergangsbestimmungen wie der Notenwechsel über die Ergebnisse der Verhandlungen im Oktober 1955 enthalten, und es wird ihm ein vollständiges Verzeichnis aller als gleichwertig anerkannten Grade beigeschlossen werden, welches dem Protokoll beiliegt.

II. TEIL.

Nach Abschluß der Beratungen über die akademischen Titel wurden von seiten der österreichischen Delegation noch einige Fragen der gegenseitigen Anerkennung von Studien, die nichtakademischen Charakter haben oder deren akademischer Charakter in dem einen oder anderen Lande nicht anerkannt ist, zur Beachtung durch die italienische Delegation vorgebracht.

1. Gleichstellung des Grades Dipl.-Ing. (Vermessungswesen) der Technischen Hochschule in Wien, Fakultät für Naturwissenschaften (vor November 1955 Fakultät für angewandte Mathematik und Physik) und der Technischen Hochschule in Graz, Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur (vor November 1955 Fakultät für Bauingenieurwesen) mit einem italienischen Diplom etwa dem Diploma dell'Istituto technico per geometri, aber nicht umgekehrt.

2. Gleichstellung des Diploms in Malerei oder in Skulptur an der Akademie der bildenden Künste in Wien oder des Lehramtsprüfungszeugnisses für Kunsterziehung mit dem Zeugnis der Befähigung zum Lehrer des Zeichnen.

3. Die Ausbildung zum Facharzt (medico spezialista).

4. Die Ausbildung zum Dentisten.

5. Die Ausbildung zum Beruf der Hebamme (Hebammendiplom).

6. Verschiedene Studien an höheren österreichischen Fachschulen unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung mit Studien der italienischen Istituti technici (Industriale commerciale agrario).

Die italienische Delegation hebt hervor, daß die im Laufe der Arbeiten der Kommission erfolgte Anerkennung aller bestehenden und einander entsprechenden akademischen Grade eine Maßnahme darstellt, die über Punkt 3 lit. b des Pariser Vertrages hinausgeht. Hiebei war die italienische Delegation von dem Wunsche beseelt, die gegenseitigen kulturellen Beziehungen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit immer enger und freundschaftlicher auszugestalten.

Die österreichische Delegation, von dem gleichen Wunsche erfüllt, gibt ihrer Genugtuung über die erreichten Vereinbarungen bezüglich Punkt 3 lit. b des Pariser Vertrages Ausdruck, die dem Geiste dieses Abkommens entsprechen.

Beide Delegationen stellen übereinstimmend fest, daß auf diese Weise das Problem der Anerkennung der Gleichwertigkeit der akademischen Grade gelöst ist. Bezüglich kleinerer Fragen, die im II. Teil des vorliegenden Protokolls enthalten sind und die von der österreichischen Delegation vorgebracht wurden, werden sich beide Delegationen auf bestmögliche Weise bemühen, eine Lösung im Wege der normalen diplomatischen Beziehungen herbeizuführen.

Beide Delegationen sprechen die Überzeugung aus, daß die erreichten Vereinbarungen ein erfreuliches Zeichen für eine immer intensivere Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene im Geiste des europäischen Konzeptes sind.

Mario Conti e. h.

Dr. Richard Meister e. h.

Zl. 54.790-1/56.

Liste der gleichgestellten akademischen Titel.

Anlage1

Italienischer Titel

Österreichischer Titel (Fach)

In Österreich verliehen durch

Laurea in giurisprudenza

Doctor iuris

Universitäten, rechts- und staatswissenschaftliche Fakultäten

Laurea in scienze politiche

Doctor rerum politicarum

Universitäten, rechts- und staatswissenschaftliche Fakultäten

Laurea in economia e commercio

Doctor rerum commercialium

Hochschule für Welthandel

Laurea in lettere indirizzo classiso indirizzo moderno

Doctor philosophiae philologia classica historia, philologia germanica

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in filosofia

Doctor philosophiae (philosophia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in materie letterarie

Doctor philosophiae (historia, philologia germanica)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in pedagogia

Doctor philosophiae (paedagogia, psychologia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in medicina e chirurgia

Doctor medicinae universae

Universitäten, medizinische Fakultäten

Laurea in chimica

Doctor philosophiae (in chemia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in chimica industriale

Diplomingenieur (technische Chemie)

Technische Hochschule, Fakultät für Naturwissenschaften (vorher Fakultät für Chemie)

Laurea in fisica

Doctor philosophiae (physica, geophysica)

oder

Universitäten, philosophische Fakultäten

 

Diplomingenieur (technische Physik)

Technische Hochschule, Fakultät für Naturwissenschaften (vorher Fakultät für angewandte Mathematik und Physik)

Laurea in scienze matematiche

Doctor philosophiae (mathematica)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in matematica e fisica

Doctor philosophiae (mathematica, physica, astronomia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in scienze naturali

Doctor philosophiae (mineralogia et petrologia, botanica, zoologia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in scienze biologiche

Doctor philosophiae (biologia generalis, botanica, zoologia, antropologia, historia scientiarum naturalium)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in scienze geologiche

Doctor philosophiae (geologia, palaeontologia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in farmacia

Doctor pharmaciae

oder

Doctor philosophiae (chemia pharmaceutica, pharmacognosia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

Laurea in ingegneria civile

Diplomingenieur (Bauingenieurwesen)

Technische Hochschule, Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur (vorher Bauingenieurwesen)

Laurea in ingegneria industriale

Diplomingenieur (Maschinenbau, Elektrotechnik)

Technische Hochschule, Fakultät für Maschinenwesen und Elektrotechnik (vorher Fakultät für Maschinenwesen)

Laurea in ingegneria navale e meccanica

Diplomingenieur (Schiffbau und Schiffsmaschinenbau)

Technische Hochschule, Fakultät für Maschinenwesen und Elektrotechnik (vorher Fakultät für Maschinenwesen)

Laurea in ingegneria chimica

Diplomingenieur (technische Chemie)

Technische Hochschule, Fakultät für Naturwissenschaften (vorher Fakultät für Chemie)

Laurea in ingegneria aeronautica

Diplomingenieur (Flugzeugbau)

Technische Hochschule, Fakultät für Maschinenwesen und Elektrotechnik (vorher Maschinenwesen)

Laurea in ingegneria mineraria

Diplomingenieur (Berg- und Hüttenwesen)

Montanistische Hochschule

Laurea in architettura

Diplomingenieur (Architektur)

Technische Hochschule, Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur (vorher Fakultät für Architektur)

Laurea in scienze agrarie

Diplomingenieur (Landwirtschaft)

Hochschule für Bodenkultur, Landwirtschaftliche Studienrichtung

Laurea in scienze forestali

Diplomingenieur (Forstwirtschaft)

Hochschule für Bodenkultur, Forstwirtschaftliche Studienrichtung

Laurea in medicina veterinaria

Diplomierter Tierarzt

Tierärztliche Hochschule

Laurea in geografia

Doctor philosophiae (geographia)

Universitäten, philosophische Fakultäten

   

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