Artikel 6
Es sind ausführliche Beschreibungen der bei der Erhebung und Zusammenstellung der Statistiken gemäß diesem Übereinkommen verwendeten Quellen, Konzepte, Definitionen und Methoden
- a) zu erarbeiten und auf dem neuesten Stand zu halten, um wesentlichen Änderungen Rechnung zu tragen;
- b) dem Internationalen Arbeitsamt so bald wie möglich zu übermitteln;
- c) von der zuständigen innerstaatlichen Stelle zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10008652
Dokumentnummer
NOR12103250
alte Dokumentnummer
N6198810242Y
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